Ja, ich gebe zu, es ist schön und spart enorm viel Zeit, wenn jemand für uns mitdenkt und uns Werkzeuge an die Hand gibt, mit denen alles ganz einfach funktioniert. LEIDER hat das dann meist einen oder mehrere Haken. So bei der Musiknutzung für Reels und Storys bei Instagram, wenn Sie dies aus geschäftlichen Gründen tun.
Es ist unbestritten, dass Unternehmen in den Sozialen Medien vertreten sein müssen. Und ein einfaches Bild mit einem einladenden Text reicht für erfolgreiches Werben auch nicht mehr aus. Also werden Reels (kleine Videos) produziert und die Musik dazu kommt aus der komfortabel zur Verfügung gestellten Musikbibliothek von Instagram. STOPP: hier ist der Haken, hier lauert die Abmahnfalle, denn die Nutzung für kommerzielle Zwecke ist ohne Genehmigung des Urhebers nicht gestattet.
Was Sie in diesen Fällen beachten und wissen müssen, inklusive einiger Alternativen haben die Kollegen von eRecht24 – hier bin ich Agenturpartner -detailreich in einem Beitrag aufgelistet.
zum Artikel bei eRecht24: Warum die Insta-Musikbibliothek für Ihr Business ein Problem ist